AGB:


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsvertretung Jörg Sykulla

1. Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sind diese Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend.

2. Lieferung und Leistung

Für den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Bestätigung. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wird eine Transport- oder sonstige Versicherung gewünscht, geht diese zu Lasten des Auftraggebers. Lieferfristen treten mit Empfang der Auftragsbestätigung in Kraft. Teillieferungen sind gestattet. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung und Verzugsspesen können nicht geltend gemacht werden. Die Handelsvertretung ist an Lieferzusagen dann nicht gebunden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus vorherigen Lieferungen nicht nachgekommen ist. Bei Aufträgen mit einem Warenwert unter 50,00 € netto wird ein Mindermengenzuschlag von 7,50 € berechnet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Berechnung der Lieferung erfolgt zu den am Tage derselben gültigen Preise. Mündlich vereinbarte Preise und Rabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angebote werden in € abgegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer. Der in der Rechnung ausgewiesene Kaufpreis ist am Tag der Lieferung fällig. Etwas anderes gilt, wenn in der Rechnung andere Zahlungsfristen ausgewiesen sind. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, ohne dass dies einer vorherigen schriftlichen Mahnung bedarf. Eine Aufrechnung bzw. ein Zurückbehalten von Zahlungen durch den Käufer ist nicht statthaft. Sofern bekannt wird, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtert haben, ist die Handelsvertretung berechtigt, die sofortige Zahlung der Gesamtforderung oder aber die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Die Rechnungssumme gilt erst nach vollständigem Eingang bei der Handelsvertretung als bezahlt.

4. Beanstandungen

Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Abweichungen vom Lieferschein sowie Beanstandungen sind spätestens innerhalb von drei Tagen gegenüber der Handelsvertretung schriftlich anzuzeigen. Selbige haftet ausschließlich im Umfang der durch den Hersteller garantierten Rechte und nach Zustimmung und Anerkennung durch den Hersteller. Für Material- und Verarbeitungsfehler im anerkannten Fall wird im Rahmen der Herstellergarantie auf Wahl des Herstellers Nachbesserung oder Wandelung gewährt. Bei eigenmächtig vorgenommenen Eingriffen erlischt jeglicher Garantieanspruch.

5. Stornierungen / Rücktritt vom Vertrag

Storniert der Käufer den Vertrag, tritt er vom Vertrag zurück oder aber nimmt er die bestellte Ware nicht ab, ist die Handelsvertretung berechtigt, pauschalen Schadenersatz in der Höhe von 20 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 25,00 € zu begehren, ohne dass die Handelsvertretung die konkrete Höhe des Schadens nachweisen muss. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, alsdann verringert sich der der Handelsvertretung zustehende Schadenersatz auf eben diesen Betrag.

6. Recht des Lieferanten auf Rücktritt

Voraussetzung für die Lieferverpflichtung ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Die Berechtigung zum Rücktritt vom geschlossenen Vertrag seitens der Handelsvertretung besteht dann, wenn nach Abschluss des Kaufvertrages Auskünfte darauf schließen lassen, dass die Einräumung eines Kredites nicht als unbedenklich anzusehen ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren einer Lieferung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus dieser Lieferung entstandenen Kaufpreisforderungen Eigentum der Handelsvertretung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an die Handelsvertretung ab. Die aus der Weiterveräußerung der von der Handelsvertretung gelieferten Waren entstehenden Forderungen gehen zur Sicherung aller Forderungen der Handelsvertretung mit allen Nebenrechten auf selbige über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Handelsvertretung nimmt die Forderungsabtretung an.

8. Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Handelsvertretung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kosten, die durch das Mahnverfahren entstehen, werden dem Käufer berechnet.

9. Warenrücknahme

Eine Rücknahme gelieferter Ware ist nur nach vorheriger Zustimmung seitens der Handelsvertretung möglich. Im Falle der Warenrücknahme ist die Handelsvertretung berechtigt, die unter Punkt 5 geregelten Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

10. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt der Sitz der Handelsvertretung. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Zwickau.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Juli 2017